Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen busybusy (fortlaufend Büro genannt) und seinem/seiner Auftraggeber:in abgeschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der/die Auftraggeber:in ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Für alle Leistungen und Angebote des Büros gelten – vorbehaltlich individueller Vereinbarungen – ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- bestimmungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, das Büro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.1
Das Büro behält sich vor Auftraggeber:innen unbegründet abzulehnen.
1.2
Das Büro erzielt Umsätze in Form von Dienstleistungen (Terminkoordination, Anzahlungsabwicklung, Verwaltung digitaler Kalender, Warte- und Anzahlungslisten, Beratung in Bezug auf Buchhaltung, Shopmanagement und Marketing, grafische Erstellung von Templates und Designs, redaktionelle Erstellung von Texten).
1.3
Die Bearbeitung von Aufträgen zwischen dem Büro und den Auftraggeber:innen erfordert den uneingeschränkten Zugang zu geschäftlichen E-Mails (ggf. inklusive PayPal), Kalendern und Notizen. Genanntes wird vom Büro höchstvertraulich und zuverlässig behandelt.
1.4
Das Büro verpflichtet sich Daten der Auftraggebenden oder derer Kund:innen nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzerklärung und des in Paragraph 6 genannten Geschäftsbedingungen, einzusetzen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Ein Weiterverkauf oder sonstige Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt.
1.5
Für die Buchführung und Versteuerung seiner/ihrer Einnahmen ist der/die Auftraggeber:in selbst verantwortlich.
1.6
Das Büro hat keine festgesetzten Öffnungszeiten. Die Bearbeitung von Aufträgen zwischen dem Büro und den Auftraggeber:innen erfolgt on demand und so zeitnah, wie es dem Büro möglich ist. Das Büro behält sich vor, Aufträge nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu beantworten. Die Aktualität des geteilten, digitalen Kalenders, sowie die Anzahlungs- und Wartelisten und Kund:innenkarteien ist somit nicht immer gegeben, jedoch ist das Büro sehr darum bemüht, schnell und tagesaktuell zu reagieren. Auf Grund dessen, dass das Büro im Nebenerwerb geführt wird, geht die Festanstellung und die damit verbundenen Schichten von Nina Munz vor.
2.1
An sämtlichen Arbeitsergebnissen (z.B.: Entwürfe, Fotografien, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Druckdaten, Tabellen, Texte, Dateien und Daten) werden dem/der Auftraggeber:in lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Arbeitsergebnisse sind sowohl Zwischen- als auch Endergebnisse.
2.2
Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Büros weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der/die Auftraggeber:in eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Die wiederholte Verwendung, Neuauflage oder Mehrfachnutzung der Werke (z.B.: Entwürfe, Fotografien, Zeichnungen, Reinzeichnungen, Druckdaten, Tabellen, Texte, Dateien und Daten) des Büros bedarf der schriftlichen Einwilligung und ist honorarpflichtig.
2.3
Das Büro überträgt dem/der Auftraggeber:in an Arbeitsergebnissen nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte und grundsätzlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nur ein einfaches Nutzungsrecht. Das Büro ist in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Arbeitsergebnisse (einschließlich Zwischenergebnisse) im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (insbesondere zu vervielfältigen). Schriftliches Feedback zur Arbeit des Büros wird im Internet veröffentlicht, insofern der/die Auftraggeber:in das Büro nicht darüber schriftlich in Kenntnis setzt, dass er/sie dies nicht erlaubt.
2.4
Der/Die Auftraggeber:in darf Nutzungsrechte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Büros an Dritte übertragen. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt das Büro nur widerrufliche Nutzungsrechte ein. Die Nutzungsrechte gehen auf den/die Auftraggeber:in erst nach vollständiger Bezahlung über.
2.5
Das Büro hat das Recht auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Urhebender genannt zu werden. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen dieses Recht bezahlt der/die Auftraggeber:in an das Büro eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vergütung. Davon unberührt bleibt das Recht des Büros, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.6
Alle vom Büro erstellten Werke, Templates, Texte, Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Die Regelungen des Urheberrechts gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen schließen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kein Miturheberrecht mit ein.
3.1
Ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen (1.2) kommt zustande, wenn der/die Auftraggeber:in das Büro schriftlich beauftragt. Die Beauftragung ist durch das, vom Auftraggebenden unterschriebene, Angebot des Büros nachgewiesen. Mit der Beauftragung geht der/die Auftraggeber:in einen rechtsverbindlichen Dienstleistungsvertrag ein. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.2
Der Dienstleistungsvertrag gilt für mindestens drei Monate und verlängert sich um jeweils ein Quartal, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Ein Quartal ist per Definition ein Viertel eines Kalenderjahres mit Beginn im Januar, April, Juli und Oktober. Wird ein Vertrag beispielsweise am 1. Februar geschlossen, gilt er bis Ende April und verlängert sich automatisch zum ersten Mal bis Ende Juni, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
3.3
Mit der Beauftragung stimmt der/die Auftraggeber:in der Gesamtheit der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und ermöglicht dem Büro Zugang zu allen nötigen Daten (1.3), die es zur Bearbeitung der Dienstleistung benötigt.
3.4
Unternehmer:innen haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vorliegend richtet sich das Angebot des Büros ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB.
3.5
Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf vereinbarter fester Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen. Die Kündigung der Dienstleistungen des Büros kann spätestens 4 Wochen vor Ablauf des laufenden Quartals schriftlich per E-Mail erfolgen. Kündigt der/die Auftraggeber:in den Vertrag aus einem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten beruht, so hat das Büro einen Anspruch auf Deckung der bereits entstandenen Kosten.
3.6
Kündigt der/die Auftraggeber:in den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten des Büros beruht, so hat das Büro keinen Anspruch auf Deckung der bereits entstandenen Kosten, soweit die bereits erbrachten Leistungen für den/die Auftraggeber:in infolge der Kündigung ohne Interesse sind.
3.7
Das Büro darf die Arbeit für den/die Auftraggeber:in jederzeit niederlegen, ist aber dazu verpflichtet dem/der Auftraggeber:in alle Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen, so dass die Arbeit des/der Auftraggeber:in nicht behindert wird.
4.1
Auf sämtliche Beträge werden gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet, solange das Büro die Kriterien für die Kleinunternehmerregelung erfüllt. Sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach dem entstandenen Aufwand vom Büro in Rechnung gestellt. Rechnungen des Büros sind sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug stehen dem Büro die gesetzlichen Rechte insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen zu.
4.2
Werden Entwürfe oder Dienstleistungen in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Büro Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
4.3
Werden Arbeitsergebnisse, Texte, Templates, Entwürfe oder Reinzeichnungen erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom/von der Auftraggeber:in genutzt, ist der/die Auftraggeber:in verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Die zusätzliche Vergütung errechnet sich aus dem Verhältnis der zusätzlichen Nutzung zu der ursprünglichen Nutzung.
4.4
Die erbrachte Arbeitsleistung des Büros ist auch bei subjektivem Nichtgefallen, entsprechend der vertraglich festgelegten Kosten, zu zahlen. Entspricht die Gestaltung, der Text oder die generelle Dienstleistung nicht dem Geschmack des/der Auftraggeber:in ist diese/r nicht verpflichtet die Nutzungsrechte an der Gestaltung, des Textes oder der Dienstleistung zu erwerben.
4.5
Eine unentgeltliche Tätigkeit ist nicht berufsüblich.
4.6
Leistungen des Büros, die auf Veranlassung des/der Auftraggeber:in oder aus sonstigen im Verantwortungsbereich des Büros liegenden Gründen nach 20 Uhr oder an Sonntagen oder Feiertagen erbracht werden müssen, werden mit einem Aufschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
4.7
Bei Terminvereinbarungen verlangt das Büro auf Wunsch und im Auftrag für seine/ihre Auftraggeber:innen eine Anzahlung, die im Verhältnis zum Gesamtaufwand für die entsprechende Tätowierung steht, mindestens aber in Höhe von 50€. Den Aufwand und die damit verbundene Höhe der Anzahlung schätzt und legt das Büro selbst fest. Die Anzahlung wird nach dem Termin mit dem/der Auftraggeber:in mit dem Endpreis verrechnet. Das Büro ist lediglich für die organisatorische Abwicklung der Anzahlung zuständig und kann diese weder als Umsatz verbuchen, noch eine Rückerstattung an die Kund:innen veranlassen. Die Auftraggeber:innen sind dafür zuständig Ihre Kund:innen selbst über die Möglichkeiten der Rückerstattung zu informieren. Das Büro haftet hierfür in keinem Fall und hat keine Gewinnbeteiligung an geleisteten Anzahlung. Sie tangieren den Umsatz des Büros in keinem Fall und werden nur im Auftrag für den/die Auftraggeber:in für diese verlangt. Das Büro empfiehlt seinen/ihren Auftraggeber:innen lediglich folgende Handhabe: Werden für eine Tätowierung mehrere Termine festgelegt, wird die Anzahlung beim letzten Termin der diese Tätowierung betrifft verrechnet. Termine können spätestens 48h vor Termin verschoben werden. Die geleistete Anzahlung kann maximal einmal auf einen neu vereinbarten Termin übertragen werden, wenn dieser neue Termin innerhalb von weiteren 48h ab Terminverschiebung vereinbart wird. Die Anzahlung ist bei Terminvereinbarung fällig, spätestens aber 7 Werktage vor Termin zu leisten. Wird die Anzahlung in dieser Frist nicht geleistet, verfällt der Termin ohne Rücksprache. Bei Terminabsagen wird die gesamte Anzahlung, unabhängig von der bemessenen Höhe der Anzahlung, als Aufwandsentschädigung einbehalten. Die Anzahlung ist nicht zu erstatten.
4.8
Der aktuelle Stundensatz für die Erbringung von Dienstleistungen des Büros liegt bei 20€ (gemäß § 19 UStG ohne ausgewiesene Umsatzsteuer). Rechnungen werden monatlich ausgestellt und sind per Banküberweisung und in voller Höhe vom/von der Auftraggeber:in zu begleichen.
5.1
Das Büro kann die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber:in vereinbaren. Hierzu wird der/die Auftraggeber:in dem Büro eine schriftliche Vollmacht erteilen. Leistungen Dritter, wie zum Beispiel Schriftlizenzen müssen von Auftraggebenden getragen und von Konkurrenzanbietenden geliefert werden.
5.2
Schließt das Büro zur Erfüllung des Auftrags mit dem/der Auftraggeber:in Verträge mit Dritten, kann es Vorschussrechnungen erstellen oder Akontozahlungen beim/bei der Auftraggeber:in abrufen. Produktionskosten werden ggf. innerhalb einzelner, separater Angebote festgehalten. Eventuelle Druckkosten, die über das Büro abgewickelt werden, müssen vor Produktionsbeginn an das Büro bezahlt werden. In Produktion darf der/die Auftraggeber:in erst gehen, sobald die Vergütung an das Büro fristgerecht und in voller Höhe gezahlt wurde. Layouts (z.B.: Templates für Social Media oder FAQ PDF für Kund:innen der Auftraggeber:innen) dürfen erst verwendet werden, wenn die Leistung Dritter (z.B.: Schriftlizenzen, Fotografien oder Illustrationen) vollständig bezahlt wurde.
5.3
Alle im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung entstehende Nebenkosten (z.B. Andrucke, Modelle, Zwischenproduktionen, Layouts) werden vom Auftraggebenden erstattet.
5.4
Für Reisen die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, werden dem/der Auftraggeber:in Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Die Reisen werden zuvor mit dem/der Auftraggeber:in abgesprochen.
5.5
Das Büro darf Illustrationen, Zeichnungen, digitale Abbildungen dessen, Schriften oder andere Werke der Auftraggebenden für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen kostenfrei und ohne rechtliche Folgen vollumfänglich nutzen.
6.1
Das Büro ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien oder Daten an den/die Auftraggeber:in herauszugeben. Hat das Büro dem/der Auftraggeber:in Datenträger, Dateien oder Daten (beispielsweise in Kalendern oder Notizen) zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Büros verändert werden.
6.2
Gefahren und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der/die Auftraggeber:in.
6.3
Das Büro haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des/der Auftraggeber:in entstanden sind, ist die Haftung des Büros ausgeschlossen.
6.4
Vertrauliche Informationen sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Termine, Kund:innen, Kalender, Anzahlungen, Geschäftsvorgänge oder vergleichbare Daten, die zur Ausführung der Dienstleistung erforderlich sind. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Information Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
6.5
Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlicher Angestellten, Kolleg:innen und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
6.6
Die Geheimhaltungspflicht nach Absatz 6.4 gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die jeweilige Partei bereits veröffentlich waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, die die jeweils andere Partei ausdrücklich freigegeben hat, die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und die Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
7.1
Führt das Büro für den/die Auftraggeber:in die Produktionsüberwachung durch, entscheidet es nach eigenem billigen Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. Wird das Büro mit der Produktionsüberwachung nicht schriftlich beauftragt, haftet es nicht für Produktionsfehler.
7.2
Aufwändige grafische Aufträge werden in separaten Angeboten festgehalten und dem/der Auftraggeber:in vor Bearbeitung ausgehändigt. Zusätzliche Korrekturrunden die nicht in einem solchen Angebot enthalten sind, welches vor Bearbeitung durch Unterschrift des/der Auftraggeber:in bewilligt wurde, werden mit einer Pauschale von jeweils 90€ (gemäß § 19 UStG ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) abgerechnet und unterliegen somit nicht dem gültigen Stundensatz (4.8). Eine neue Korrekturrunde beginnt, sobald die vorherigen Entwürfe oder Korrekturen beim/bei der Auftraggeber:in eingegangen sind und neue Korrekturwünsche geäußert wurden.
7.3
Von allen analogen vervielfältigten Arbeitsergebnissen überlässt der/die Auftraggeber:in dem Büro fünf einwandfreie Belegmuster unentgeltlich.
8.1
Ansprüche des/der Auftraggeber:in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des/der Auftraggeber:in aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Büros, seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8.2
Das Büro schuldet keinen bestimmten Erfolg des/der Auftraggeber:in.
8.3
Bei der Terminkoordination, Anzahlungsabwicklung und Ablage von Kund:innenkarteien und Wartelisten können Fehler passieren. Das Büro haftet nicht für falsch koordinierte Termine und/oder Doppelbuchungen und kommt dafür nicht finanziell auf. Bei Terminabsagen haftet das Büro ebenfalls nicht für Umsatzeinbußen. Das Büro haftet also auch nicht für den entgangenen Gewinn gegenüber dem/der Auftraggeber:in.
8.4
Das Büro haftet nur für Schäden, die das Büro selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Bei der versehentlichen Löschung von Daten (Termine in Kalendern, Warte- und Anzahlungsliste, Kund:innenkarteien) haftet das Büro nicht und ist auch nicht für die Wiederherstellung der verlorenen Daten zuständig. Die/Der Auftraggeber:in ist für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich und muss diese dem Büro bei weiterer Beauftragung umgehend erneut zur Verfügung stellen, damit die vertraglich festgehaltene Dienstleitung auch weiterhin erfüllt werden kann.
8.5
Für technische Störungen, sowohl im Rahmen der Annahme von Gesprächen oder E-Mails, als auch bei der Übertragung der Daten zwischen dem Büro und dem/der Auftraggeber:in oder der Einpflege in geteilte Kalender und Dokumente (z.B. Notizen) übernimmt das Büro keine Haftung. Das Büro haftet nicht für eine Nichterreichbarkeit der geteilten Daten (z.B.: Kalender und Notizen), die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.
8.6
Die analoge und digitale Zusendung und Rücksendung von Werken, Daten und Informationen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des/der Auftraggeber:in.
8.7
Mit der Abnahme oder Freigabe gestalterischer Dienstleistungen übernimmt der/die Auftraggeber:in die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Dies erfolgt durch die schriftliche Freigabe des entsprechenden Entwurfs, der Reinzeichnung oder der Druckdaten.
8.8
Das Büro haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
8.9
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich dem Büro geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8.10
Soweit das Büro auf Veranlassung des/der Auftraggeber:in Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet das Büro nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer:innen.
8.11
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem/der Auftraggeber:in. Delegiert der/die Auftraggeber:in im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Büro, stellt er das Büro von der Haftung frei.
8.12
Das Büro haftet in keiner Weise für die Arbeit (das Tätowieren inklusive Vor- und Nachbereitung/-sorge) des/der Auftraggeber:in.
8.13
Der/Die Auftraggeber:in verpflichtet sich im Umgang mit dem Büro eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen.
8.14
Im Rahmen sonstiger möglicherweise bestehender Vertragsverhältnisse zwischen Büro und Auftraggeber:in haftet das Büro, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.1
Im Rahmen des Auftrags hat das Büro bei der Bearbeitung der Dienstleistungen Gestaltungsfreiheit. Das Büro wird den/die Auftraggeber:in soweit erforderlich über gestalterische Möglichkeiten informieren.
9.2 Der/Die Auftraggeber:in versichert, dass er/sie zur Verwendung aller dem Büro übertragenen Vorlagen berechtigt ist und das diese Vorlagen von rechten Dritter frei sind. Der/Die Auftraggeber:in stellt das Büro von allen Ansprüchen Dritter frei. Vorlagen die von Kund:innenseite des/der Auftraggeber:in im digitalen, geteilten Kalender abgelegt werden, dienen lediglich der Betrachtung und als Referenz für den/die Auftraggeber:in.
9.3 Wünscht der/die Auftraggeber:in während oder nach der Produktion oder Abrechnung Änderungen, so hat er/sie die Mehrkosten zu tragen.
9.4 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
10.1
Hat der/die Auftraggeber:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder seinen/ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Büros als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
10.3 Der/Die Auftraggeber:in erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, weiterhin verzichtet der/die Auftraggeber:in bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Büro, sowie dessen Lieferant:innen geltend zu machen.10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die AGB können jederzeit ohne besonderen Grund geändert werden und sind jeweils in ihrer geltenden Fassung anzuwenden und gültig.